9. Februar 2018

Die Fördermöglichkeiten

So kannst du den Kesselhof finanziell unterstützen:

> Direktkredite sind Geldbeträge, die dem Projekt – ohne den Umweg über eine Bank – direkt geliehen werden. Sie sind somit eine unkomplizierte Möglichkeit zur Unterstützung. Die KreditgeberInnen gewähren ein Darlehen an die Bohaus GmbH, die das Wohnprojekt trägt, und bestimmen selbst die Laufzeit, Kündigungsfrist sowie den Zinssatz. Allerdings sollte sich der jährliche Zinssatz zwischen 0 % und 1 % bewegen, sonst hilft uns der Kredit nicht wirklich. Wir versuchen möglichst viele KreditgeberInnen zu gewinnen, um die solide Refinanzierung bei der Rückzahlung einzelner Darlehen nicht überzustrapazieren. Willkommen ist jeder Darlehensbetrag ab 1.000 Euro. Größere Summen sind gerade jetzt in der Startphase sehr willkommen.

Das Modell der Direktkredite ist beim Mietshäuser Syndikat und bei der GLS Bank sehr gut eingeführt und erprobt. Es ermöglicht uns, das Wohnprojekt auf Dauer preiswert zu finanzieren und so die Mieten stabil zu halten. Im Gegensatz zur anonymen Anlage bei einer Geschäftsbank können die DarlehensgeberInnen sicher sein, dass ihr Geld sinnvoll eingesetzt wird. Das Wohnprojekt verfügt über eine solide finanzielle Basis, die auch in den kommenden Jahren keine Schieflage erwarten lässt. Selbstverständlich informieren wir dich regelmäßig über den Stand der Dinge: Mindestens einmal im Jahr schicken wir dir unseren Newsletter und einen Kontoauszug mit deinem Kredit- und Zinsstand zu. Trotzdem musst Du dir bewusst sein, dass Direktkredite Nachrangdarlehen sind. Das bedeutet, dass kein Geld an die DirektkreditgeberInnen zurückgezahlt werden muss, wenn dadurch die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmerin (die Haus-GmbH) gefährdet würde. Zudem werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller nicht-nachrangigen GläubigerInnen bedient und dann erst die DirektkreditgeberInnen. Falls du im Moment keinen Kredit geben kannst, aber vielleicht später, hilft uns auch das, weil wir immer wieder Kredite von KreditgeberInnen abzulösen haben werden, die ihr Geld zurückhaben möchten.

Nach dem Vermögensanlagengesetz bietet die Bohaus GmbH verschiedene Vermögensanlagen in Form von unterschiedlich verzinsten Nachrangdarlehen an. Je Zinssatz können nicht mehr als 20 Nachrangdarlehen angenommen werden. Somit besteht keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.

> Zuschüsse oder Spenden ermöglichen uns, das Projekt sozialer zu gestalten, also mit den Mieten niedriger zu bleiben und Sonderbedingungen für Menschen zu ermöglichen, die unsere normale Miete nicht bezahlen können. Außerdem helfen sie uns, mehr gemeinschaftliche Angebote zu realisieren – zum einen von WohnprojektbewohnerInnen, zum anderen aber auch von Nachbarn oder anderen.